Prüfung vorbereiten
Im Bauverfahren hat das Gutachten eines Amtssachverständigen oft erhebliches Gewicht. Es ersetzt aber nicht die rechtliche Würdigung und ist nicht unantastbar.
Parteien sollten prüfen, ob Befund, Annahmen, Pläne und Schlussfolgerungen zusammenpassen. Das AVG sieht für Sachverständige und Beweise einen strukturierten Rahmen vor.