Übergabe und Mängelrüge
Die Übernahme des Werks, das Übergabeprotokoll, die rechtzeitige Mängelrüge und der Umgang mit verdeckten Mängeln.
Die Übernahme des Werks ist ein rechtlich kritischer Moment. Mit ihr verschieben sich Gefahrtragung, Fälligkeit des Werklohns und oft auch die Beweislast. Wer hier unvorbereitet ist, verschenkt Rechte.
Wir begleiten Sie bei der Übernahme, beim Übergabeprotokoll und bei der rechtzeitigen Mängelrüge. So wahren Sie Ihre Ansprüche, ohne den Bau unnötig zu blockieren.
Die Übernahme und ihre Folgen
Mit der Übernahme geht in der Regel die Gefahr auf Sie über und der Werklohn wird fällig. Außerdem kann sich die Beweislast verschieben: Für später behauptete Mängel müssen Sie unter Umständen beweisen, dass sie schon bei Übergabe vorhanden waren. Erkennbare Mängel sollten daher protokolliert werden.
Das Übergabeprotokoll
Das Übergabeprotokoll hält fest, in welchem Zustand das Werk übernommen wird. Tragen Sie alle erkennbaren Mängel und Restleistungen ein und behalten Sie sich deren Behebung ausdrücklich vor. Ein sorgfältiges Protokoll ist im Streitfall ein starkes Beweismittel.
- Datum, Beteiligte und übernommener Leistungsumfang
- alle erkennbaren Mängel mit klarer Beschreibung
- offene Restleistungen und vereinbarte Fristen
- ausdrücklicher Vorbehalt der Mängelbehebung
Die rechtzeitige Mängelrüge
Im Geschäft zwischen Unternehmern verlangt das UGB eine unverzügliche Rüge erkennbarer Mängel, sonst gilt die Ware als genehmigt. Im Verhältnis zu Verbrauchern ist die Lage milder, eine zeitnahe, schriftliche und beweissichere Rüge ist aber immer ratsam. Verdeckte Mängel sind ab Erkennbarkeit zu rügen.
Wie wir Sie unterstützen
- Vorbereitung und Begleitung der Übernahme
- rechtssichere Gestaltung von Protokoll und Vorbehalten
- Formulierung einer fristwahrenden Mängelrüge
- Durchsetzung der Rechte bei verdeckten Mängeln
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.
Was Mandantinnen und Mandanten oft fragen.
Muss ich ein mangelhaftes Werk übernehmen? +
Was passiert, wenn ich einen Mangel bei der Übernahme übersehe? +
Wie schnell muss ich Mängel rügen? +
Was gilt bei einer Übernahme ohne Protokoll? +
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