In den ersten sechs Monaten arbeitet die Beweislast für Sie. Sichern Sie den Mangel jetzt.
Zeigt sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten ab der Übergabe, wird nach § 924 ABGB vermutet, dass er bereits bei der Übergabe vorlag. Der Unternehmer müsste das Gegenteil beweisen. Sie können verschuldensunabhängig Verbesserung verlangen; erst wenn diese scheitert, kommen Preisminderung oder Wandlung in Betracht.
Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und Datum und fordern Sie schriftlich zur Verbesserung auf. Der genaue Beginn der Frist kann im Einzelfall strittig sein, daher lohnt eine frühe rechtliche Einordnung.