Bauträgervertrag und BTVG
Schutz der Erwerber nach dem Bauträgervertragsgesetz: Ratenplan, Sicherungsmodelle, Treuhand und Rückabwicklung bei Problemen.
Wer eine Wohnung oder ein Haus vor der Fertigstellung kauft und dafür Zahlungen leistet, ist besonders schutzbedürftig. Das Bauträgervertragsgesetz, kurz BTVG, schützt diese Erwerber und schreibt verbindliche Sicherungen vor.
Wir prüfen Bauträgerverträge vor der Unterschrift, denn nach der Unterzeichnung ist der Spielraum klein. Im Mittelpunkt stehen Ratenplan, Sicherungsmodell und die Frage, was bei Verzögerung oder Insolvenz geschieht.
Was das BTVG regelt
Das BTVG gilt, wenn Erwerber vor Fertigstellung mehr als einen geringen Betrag zahlen. Es verpflichtet den Bauträger, die Zahlungen abzusichern, und sieht einen Treuhänder vor, der die Einhaltung überwacht. Ohne wirksame Sicherung sind die Zahlungspflichten eingeschränkt.
Die Sicherungsmodelle
Das Gesetz kennt mehrere Wege, die Zahlungen des Erwerbers abzusichern. Welches Modell vereinbart wird, entscheidet darüber, wie gut Sie im Krisenfall geschützt sind.
- grundbücherliche Sicherstellung mit Zahlung nach Baufortschritt (Ratenplan)
- schuldrechtliche Sicherung durch Bankgarantie oder Versicherung
- pfandrechtliche Sicherung am Vertragsobjekt
- Überwachung durch einen Treuhänder
Vor der Unterschrift prüfen
Entscheidend sind ein gesetzeskonformer Ratenplan, eine vollständige Baubeschreibung, ein klar geregelter Fertigstellungstermin und eine angemessene Vertragsstrafe bei Verzug. Auch Rücktrittsrechte und die Ausgestaltung des Treuhandverhältnisses gehören geprüft.
Wie wir Sie unterstützen
- Prüfung des Bauträgervertrags und des Sicherungsmodells vor der Unterschrift
- Kontrolle von Ratenplan, Baubeschreibung und Fristen
- Durchsetzung von Rechten bei Verzug oder Mängeln
- Begleitung bei Rückabwicklung und im Insolvenzfall des Bauträgers
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.
Was Mandantinnen und Mandanten oft fragen.
Was passiert bei einer Insolvenz des Bauträgers? +
Welches Sicherungsmodell ist für mich am sichersten? +
Kann ich von einem Bauträgervertrag zurücktreten? +
Was bedeutet der Ratenplan nach Baufortschritt? +
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