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von Brandauer RA
Schwerpunkt

Bauträgervertrag und BTVG

Schutz der Erwerber nach dem Bauträgervertragsgesetz: Ratenplan, Sicherungsmodelle, Treuhand und Rückabwicklung bei Problemen.

Wer eine Wohnung oder ein Haus vor der Fertigstellung kauft und dafür Zahlungen leistet, ist besonders schutzbedürftig. Das Bauträgervertragsgesetz, kurz BTVG, schützt diese Erwerber und schreibt verbindliche Sicherungen vor.

Wir prüfen Bauträgerverträge vor der Unterschrift, denn nach der Unterzeichnung ist der Spielraum klein. Im Mittelpunkt stehen Ratenplan, Sicherungsmodell und die Frage, was bei Verzögerung oder Insolvenz geschieht.

Was das BTVG regelt

Das BTVG gilt, wenn Erwerber vor Fertigstellung mehr als einen geringen Betrag zahlen. Es verpflichtet den Bauträger, die Zahlungen abzusichern, und sieht einen Treuhänder vor, der die Einhaltung überwacht. Ohne wirksame Sicherung sind die Zahlungspflichten eingeschränkt.

Die Sicherungsmodelle

Das Gesetz kennt mehrere Wege, die Zahlungen des Erwerbers abzusichern. Welches Modell vereinbart wird, entscheidet darüber, wie gut Sie im Krisenfall geschützt sind.

  • grundbücherliche Sicherstellung mit Zahlung nach Baufortschritt (Ratenplan)
  • schuldrechtliche Sicherung durch Bankgarantie oder Versicherung
  • pfandrechtliche Sicherung am Vertragsobjekt
  • Überwachung durch einen Treuhänder

Vor der Unterschrift prüfen

Entscheidend sind ein gesetzeskonformer Ratenplan, eine vollständige Baubeschreibung, ein klar geregelter Fertigstellungstermin und eine angemessene Vertragsstrafe bei Verzug. Auch Rücktrittsrechte und die Ausgestaltung des Treuhandverhältnisses gehören geprüft.

Wie wir Sie unterstützen

  • Prüfung des Bauträgervertrags und des Sicherungsmodells vor der Unterschrift
  • Kontrolle von Ratenplan, Baubeschreibung und Fristen
  • Durchsetzung von Rechten bei Verzug oder Mängeln
  • Begleitung bei Rückabwicklung und im Insolvenzfall des Bauträgers

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.

Häufige Fragen

Was Mandantinnen und Mandanten oft fragen.

Was passiert bei einer Insolvenz des Bauträgers? +
Entscheidend ist das vereinbarte Sicherungsmodell. Beim Ratenplan mit grundbücherlicher Sicherstellung zahlen Sie nur nach Baufortschritt, das begrenzt den Verlust. Eine Bankgarantie sichert geleistete Zahlungen ab. Ohne wirksame Sicherung droht dagegen ein erheblicher Schaden.
Welches Sicherungsmodell ist für mich am sichersten? +
Das lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Der Ratenplan nach Baufortschritt schützt davor, für noch nicht erbrachte Leistungen zu zahlen. Eine Bankgarantie schützt bereits geleistete Zahlungen. Wir prüfen, welches Modell zu Ihrem Vorhaben und Ihrem Risiko passt.
Kann ich von einem Bauträgervertrag zurücktreten? +
Das BTVG sieht unter bestimmten Voraussetzungen Rücktrittsrechte vor, etwa bei fehlenden Pflichtangaben. Daneben können vertragliche oder allgemeine zivilrechtliche Rücktrittsgründe bestehen. Fristen sind hier oft kurz, deshalb sollten Sie rasch rechtlichen Rat einholen.
Was bedeutet der Ratenplan nach Baufortschritt? +
Beim gesetzlichen Ratenplan dürfen Zahlungen nur entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt verlangt werden, etwa nach Rohbau, Dach oder Fertigstellung. So zahlen Sie nie wesentlich mehr, als bereits gebaut wurde. Das ist ein zentraler Schutzmechanismus des BTVG.

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