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Bauträgervertrag & BTVG.

Wer vor der Fertigstellung zahlt, trägt ein besonderes Risiko. Wir prüfen Vertrag, Sicherung und Treuhandabwicklung und setzen Ihre Rechte durch, von der Vertragsprüfung bis zur Rückabwicklung.

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Salzburger Kanzlei für Immobilienrecht, Baurecht und Unternehmensrecht

Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Baurechtliche Fragen prüfen wir mit Blick auf Vertrag, Beweise, Fristen und wirtschaftliche Folgen.

Wer eine Wohnung oder ein Haus vor der Fertigstellung kauft und dafür Zahlungen leistet, ist besonders schutzbedürftig. Das Bauträgervertragsgesetz, kurz BTVG, schützt diese Erwerber. Es greift, wenn vor der Fertigstellung mehr als 150 Euro je Quadratmeter Nutzfläche vorauszuzahlen sind. Dann verpflichtet es den Bauträger zu Information, Form und Sicherung.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Vorauszahlungen abgesichert sind. Das Gesetz kennt mehrere Sicherungsmodelle und sieht einen Treuhänder vor, der den Baufortschritt überwacht und die Raten freigibt. Wer den Zahlungsplan, die Sicherung und die Rolle des Treuhänders versteht, erkennt Risiken früh und kann sie absichern.

Diese Seite ordnet die Sicherungsmodelle, die Rolle des Treuhänders und die Punkte, die vor der Unterschrift zählen. Die folgende Orientierung hilft Ihnen, Ihre Phase einzuschätzen, ersetzt aber keine Prüfung des Einzelfalls.

Ihre Phase einordnen

Wo stehen Sie bei Ihrem Bauträgervertrag?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zu Ihrer Phase. Sie erhalten eine erste, unverbindliche Einordnung der nächsten Schritte.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Wo stehen Sie bei Ihrem Bauträgerkauf?

Ein Bauträgervertrag durchläuft Phasen: die Prüfung vor der Unterschrift, die Bauphase mit Ratenzahlung und den Ernstfall bei Verzug, Mängeln oder Insolvenz. Je nach Phase tragen unterschiedliche Schritte.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Vor der Unterschrift haben Sie den größten Spielraum. Lassen Sie Vertrag und Sicherung jetzt prüfen.

Vor der Unterschrift ist der richtige Zeitpunkt, um Zahlungsplan, Sicherungsmodell und Treuhandregelung zu prüfen. Das BTVG greift, wenn Sie vor der Fertigstellung mehr als 150 Euro je Quadratmeter Nutzfläche vorauszahlen. Es verlangt dann Informations-, Form- und Sicherungspflichten sowie einen im Vertrag namentlich genannten Treuhänder.

Achten Sie auf einen gesetzeskonformen Ratenplan, eine vollständige Baubeschreibung, einen klaren Fertigstellungstermin und auf die Rücktrittsrechte. Nach der Unterzeichnung ist der Spielraum klein, deshalb lohnt die Prüfung des Entwurfs.

02

Während der Bauphase entscheidet die korrekte Freigabe der Raten nach Baufortschritt.

Läuft der Bau bereits, steht die Abwicklung über den Treuhänder im Mittelpunkt. Beim Ratenplan dürfen Zahlungen nur entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt verlangt werden, etwa nach Rohbau, Dach oder Fertigstellung. Der Treuhänder gibt eine Rate erst frei, wenn der jeweilige Baufortschritt bestätigt ist, üblicherweise durch Sachverständige oder Ziviltechniker.

Zahlen Sie keine Rate, bevor der zugehörige Baufortschritt bestätigt ist. So vermeiden Sie, für noch nicht erbrachte Leistungen in Vorlage zu treten.

03

Bei Verzug zählen der vereinbarte Fertigstellungstermin und die Regelungen zur Vertragsstrafe.

Wird der Fertigstellungstermin nicht gehalten, kommt es auf die vertraglichen Regelungen an: auf einen klar geregelten Termin, auf eine etwaige Vertragsstrafe bei Verzug und auf Ihre Rechte, eine Frist zu setzen. Halten Sie den Verzug und seine Folgen fest und prüfen Sie, was der Vertrag für diesen Fall vorsieht.

Lassen Sie früh einordnen, welche Ansprüche bestehen und wie Sie sie sichern. Eine saubere Fristsetzung ist häufig der erste Schritt.

04

Bei einer Insolvenz des Bauträgers entscheidet das vereinbarte Sicherungsmodell über Ihren Schutz.

Wird der Bauträger insolvent, hängt alles davon ab, ob Ihre Vorauszahlungen wirksam gesichert sind. Beim Ratenplan mit grundbücherlicher Sicherstellung zahlen Sie nur nach Baufortschritt, das begrenzt den möglichen Verlust. Eine Bankgarantie oder Versicherung sichert bereits geleistete Zahlungen ab. Ohne wirksame Sicherung droht dagegen ein erheblicher Schaden.

Sichten Sie umgehend Vertrag, Sicherungsabrede und Treuhandunterlagen und lassen Sie prüfen, welche Ansprüche im Insolvenzverfahren bestehen.

05

Weicht der fertige Bau vom Vereinbarten ab, rücken Gewährleistung und Schadenersatz in den Vordergrund.

Zeigt das übergebene Objekt Mängel, gelten die allgemeinen Regeln der Gewährleistung und des Schadenersatzes. Maßgeblich ist, was nach Plänen, Leistungs- und Baubeschreibung geschuldet war. Halten Sie Abweichungen fest und rügen Sie Mängel nachweisbar.

Die Fristen beginnen mit der Übergabe und können kurz sein. Lassen Sie früh prüfen, welche Ansprüche bestehen und wie Sie die Beweise sichern.

Die Sicherungsmodelle im Überblick

Bankgarantie, Grundbuch, Pfandrecht und Treuhänder

Das BTVG kennt mehrere Wege, die Vorauszahlungen abzusichern. Welches Modell vereinbart wird, entscheidet darüber, wie gut Sie im Krisenfall geschützt sind. Der Treuhänder wirkt über alle Modelle hinweg als Kontrollinstanz.

Sicherungsmodelle und Treuhänder im Bauträgervertrag nach dem BTVG
Modell Wie es schützt Besonderheit
Schuldrechtlich Bankgarantie oder Versicherung Eine Bank oder Versicherung steht für die geleisteten Zahlungen ein Sichert bereits geleistete Vorauszahlungen ab
Dinglich Grundbücherliche Sicherung mit Ratenplan Eintragung im Grundbuch und Zahlung nach Baufortschritt wirken zusammen In der Praxis das häufigste Modell
Dinglich Pfandrechtliche Sicherung Ein Pfandrecht am Vertragsobjekt sichert Ihre Rechtsposition Absicherung über das Objekt selbst
Übergreifend Treuhänder Ein Rechtsanwalt oder Notar überwacht den Bau und gibt Raten frei Im Vertrag namentlich zu nennen

Welches Modell für Ihren Fall passt, hängt von der konkreten Gestaltung ab. Entscheidend ist, dass die Sicherung wirksam vereinbart ist und im Ernstfall tatsächlich greift. Die Tabelle bietet einen Überblick und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Warum das BTVG die Erwerber schützt

Beim Bauträgervertrag tritt die Erwerberin oder der Erwerber in Vorlage: Sie zahlen für eine Leistung, die erst künftig entstehen soll. Genau in dieser Phase sitzt das größte Risiko, denn geht beim Bauträger etwas schief, steht das vorausgezahlte Geld auf dem Spiel.

Das BTVG ist kein allgemeines Kaufrecht für Immobilien. Es greift gezielt dort, wo vor der Fertigstellung mehr als 150 Euro je Quadratmeter Nutzfläche vorausgezahlt werden. Dann verpflichtet es den Bauträger zu Information, Form und Sicherung, damit das Vorauszahlungsrisiko nicht ungeschützt bleibt. Ob die Schwelle überschritten ist, ergibt sich aus dem Zahlungsplan in Verbindung mit der Nutzfläche.

Sicherung, Ratenplan und Treuhänder

Das Herzstück des BTVG ist die Sicherung der Vorauszahlungen. Sie kann schuldrechtlich über eine Bankgarantie oder Versicherung erfolgen, dinglich über eine grundbücherliche Sicherung in Kombination mit einem Ratenplan oder über eine pfandrechtliche Sicherung am Objekt. In der Praxis ist die grundbücherliche Sicherung mit Ratenplan am häufigsten.

Beim Ratenplan dürfen Zahlungen nur entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt verlangt werden. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen einem Ratenplan mit früherer Auszahlung und einem mit stärkerem Erwerberschutz und langsamerer Auszahlung. Welcher davon im Vertrag steht, beeinflusst unmittelbar Ihr Risiko.

Der Treuhänder muss ein Rechtsanwalt oder Notar sein und ist im Vertrag namentlich zu nennen. Er überwacht den Baufortschritt und gibt die Raten erst frei, wenn dieser bestätigt ist, üblicherweise durch Sachverständige oder Ziviltechniker. Die Unterschiede zwischen den Ratenplänen vertiefen wir im verlinkten Beitrag.

Vor der Unterschrift entscheidet sich vieles

Nach der Unterzeichnung ist der Spielraum klein, deshalb gehört der Vertrag vor der Unterschrift geprüft. Entscheidend sind ein gesetzeskonformer Ratenplan, eine vollständige Baubeschreibung, ein klar geregelter Fertigstellungstermin und eine angemessene Vertragsstrafe bei Verzug. Auch die Ausgestaltung des Treuhandverhältnisses gehört geprüft. Worauf es bei der Prüfung eines Bauvertrags insgesamt ankommt, zeigt der Beitrag Bauvertrag prüfen vor der Unterschrift.

Das BTVG sieht unter bestimmten Voraussetzungen Rücktrittsrechte vor, etwa bei fehlenden Pflichtangaben. Daneben können vertragliche oder allgemeine zivilrechtliche Rücktrittsgründe bestehen. Die Fristen sind hier oft kurz, weshalb sich rascher rechtlicher Rat lohnt. Welche typischen Risiken im Bauträgervertrag stecken, vertieft der verlinkte Beitrag zu Risiken und Vorauszahlung.

Diese Seite bietet einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens und die Gestaltung Ihres Vertrags.

FAQ

Bauträgervertrag und BTVG.

Was regelt das Bauträgervertragsgesetz? +

Das BTVG schützt Erwerber, die vor der Fertigstellung Zahlungen leisten. Es verpflichtet den Bauträger, diese Zahlungen abzusichern, schreibt Informations- und Formpflichten vor und sieht einen Treuhänder vor, der die Einhaltung überwacht. Ohne wirksame Sicherung sind die Zahlungspflichten eingeschränkt.

Ab wann gilt das BTVG für meinen Kauf? +

Das BTVG ist anwendbar, wenn Sie vor der Fertigstellung mehr als 150 Euro je Quadratmeter Nutzfläche vorauszahlen. Ob die Schwelle überschritten ist, ergibt sich aus dem Zahlungsplan in Verbindung mit der Nutzfläche und sollte vor der Unterschrift berechnet werden. Bleiben die Vorauszahlungen darunter, kann der Schutz des BTVG entfallen.

Was passiert bei einer Insolvenz des Bauträgers? +

Entscheidend ist das vereinbarte Sicherungsmodell. Beim Ratenplan mit grundbücherlicher Sicherstellung zahlen Sie nur nach Baufortschritt, das begrenzt den Verlust. Eine Bankgarantie sichert bereits geleistete Zahlungen ab. Ohne wirksame Sicherung droht dagegen ein erheblicher Schaden.

Kann ich von einem Bauträgervertrag zurücktreten? +

Das BTVG sieht unter bestimmten Voraussetzungen Rücktrittsrechte vor, etwa bei fehlenden Pflichtangaben. Daneben können vertragliche oder allgemeine zivilrechtliche Rücktrittsgründe bestehen. Die Fristen sind hier oft kurz, deshalb sollten Sie rasch rechtlichen Rat einholen.

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