Treuhänder
Im Bauträgervertrag die unabhängige Person, die die Einhaltung der Sicherungspflichten überwacht und Zahlungen des Erwerbers erst bei Fälligkeit freigibt (BTVG).
Das BTVG verlangt regelmäßig die Einschaltung eines Treuhänders, meist eines Rechtsanwalts oder Notars. Er prüft die Sicherung der Erwerberzahlungen und gibt Zahlungen erst frei, wenn die Voraussetzungen, etwa der jeweilige Baufortschritt beim Ratenplan, erfüllt sind.
Der Treuhänder ist gegenüber dem Erwerber zur Aufklärung über das gewählte Sicherungsmodell verpflichtet. Seine Einschaltung ist ein zentraler Schutzmechanismus des Bauträgervertrags.
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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.
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Bauträgervertrag
Vertrag über den Erwerb noch zu errichtender oder durchgreifend zu sanierender Objekte mit Vorauszahlungen; unterliegt dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG).
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Ratenplan
Sicherungsmodell des BTVG, bei dem der Erwerber seine Zahlungen nur nach erreichtem Baufortschritt in gesetzlich geregelten Raten leistet (§ 10 BTVG).
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