Baurecht
von Brandauer RA
Lexikon

Treuhänder

Im Bauträgervertrag die unabhängige Person, die die Einhaltung der Sicherungspflichten überwacht und Zahlungen des Erwerbers erst bei Fälligkeit freigibt (BTVG).

Kurz erklärt

Das BTVG verlangt regelmäßig die Einschaltung eines Treuhänders, meist eines Rechtsanwalts oder Notars. Er prüft die Sicherung der Erwerberzahlungen und gibt Zahlungen erst frei, wenn die Voraussetzungen, etwa der jeweilige Baufortschritt beim Ratenplan, erfüllt sind.

Der Treuhänder ist gegenüber dem Erwerber zur Aufklärung über das gewählte Sicherungsmodell verpflichtet. Seine Einschaltung ist ein zentraler Schutzmechanismus des Bauträgervertrags.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.

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