Baurecht
von Brandauer RA
Lexikon

Bauträgervertrag

Vertrag über den Erwerb noch zu errichtender oder durchgreifend zu sanierender Objekte mit Vorauszahlungen; unterliegt dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG).

Kurz erklärt

Ein Bauträgervertrag liegt vor, wenn der Erwerber für ein erst zu errichtendes oder grundlegend zu sanierendes Objekt Zahlungen vor Fertigstellung leistet. Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) schützt diese Vorauszahlungen und schreibt Form, Mindestinhalt und Sicherungspflichten vor.

Der Bauträger muss die Zahlungen des Erwerbers absichern, etwa über das schuldrechtliche oder grundbücherliche Sicherungsmodell oder über den Ratenplan nach Baufortschritt. Über die Einhaltung wacht ein Treuhänder. Damit unterscheidet sich der Bauträgervertrag deutlich vom einfachen Werkvertrag.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.

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