Baurecht
von Brandauer RA
Bauträger

Bauträgervertrag und BTVG: Risiken erkennen und Vorauszahlungen sichern

Wer vom Bauträger kauft, zahlt oft voraus. Wann das BTVG greift, welche Sicherungsmodelle es gibt und welche Rolle der Treuhänder spielt.

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7. Juni 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Wer eine Wohnung oder ein Haus vom Bauträger kauft, zahlt oft schon, bevor das Objekt fertig ist. Genau in dieser Phase sitzt das größte Risiko: Die Erwerberin oder der Erwerber leistet Vorauszahlungen für eine Leistung, die erst entstehen soll. Geht beim Bauträger etwas schief, etwa eine Insolvenz, steht plötzlich viel Geld auf dem Spiel.

Für diese Konstellation hat der Gesetzgeber das Bauträgervertragsgesetz geschaffen. Es greift, wenn Erwerber vor der Fertigstellung mehr als 150 Euro je Quadratmeter Nutzfläche vorauszahlen. Der Schutz erfolgt durch Informations-, Form- und Sicherungspflichten. Der Beitrag erklärt, wann das BTVG anwendbar ist, welche Sicherungsmodelle es gibt und worauf Sie vor der Unterschrift achten sollten.

Aus anwaltlicher Sicht entscheidet sich vieles bereits beim Entwurf des Vertrags. Wer den Zahlungsplan, die Sicherung und die Rolle des Treuhänders versteht, kann Risiken früh erkennen und absichern. Wer ungeprüft unterschreibt, merkt eine Lücke häufig erst dann, wenn es bereits schwierig geworden ist.

Ihre Situation einordnen

Greift das BTVG, ist Ihre Vorauszahlung gesichert?

Beantworten Sie ein bis zwei Fragen zu Zahlung und Sicherung. Sie erhalten eine erste Einordnung Ihrer Lage nach dem BTVG.

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01 Frage 1

Zahlen Sie vor der Fertigstellung mehr als 150 Euro je Quadratmeter Nutzfläche voraus?

Das Bauträgervertragsgesetz greift, wenn Erwerber vor der Fertigstellung mehr als 150 Euro je Quadratmeter Nutzfläche vorauszahlen. Dann gelten Informations-, Form- und Sicherungspflichten.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Ob das BTVG greift, hängt von Höhe und Zeitpunkt Ihrer Zahlungen ab und sollte geprüft werden.

Das Bauträgervertragsgesetz schützt Erwerber dann, wenn vor der Fertigstellung mehr als 150 Euro je Quadratmeter Nutzfläche vorauszuzahlen sind. Bleiben die Vorauszahlungen darunter oder fallen sie erst nach Fertigstellung an, kann der Schutz des BTVG entfallen. Dann tragen Sie das Risiko allein nach den allgemeinen Regeln.

Lassen Sie Vertrag und Zahlungsplan prüfen, bevor Sie unterschreiben. So erkennen Sie, ob das BTVG anwendbar ist und welche Sicherung Ihnen zusteht.

02

Eine Sicherung ist vorgesehen, jetzt zählen die Details von Ratenplan und Treuhandabwicklung.

Ist eine Sicherung vorgesehen und ein Treuhänder namentlich genannt, sind Sie grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Entscheidend bleiben die Details: Beim Ratenplan unterscheidet das BTVG zwischen Ratenplan A mit früherer Auszahlung und Ratenplan B mit stärkerem Erwerberschutz und langsamerer Auszahlung. Der Treuhänder darf Raten erst freigeben, wenn der Baufortschritt bestätigt ist.

Lassen Sie prüfen, ob die einzelnen Raten dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen und wie die Bestätigung durch Sachverständige geregelt ist.

03

Fehlt eine klare Sicherung oder ein namentlicher Treuhänder, besteht dringender Prüfbedarf.

Ohne wirksame Sicherung und ohne im Vertrag namentlich genannten Treuhänder fehlen Ihnen zentrale Schutzinstrumente des BTVG. Gerade bei einer Insolvenz des Bauträgers können Vorauszahlungen ohne Sicherung verloren sein. Auch eine unzureichende oder unklar formulierte Sicherung schützt im Ernstfall oft nicht so, wie es nötig wäre.

Unterschreiben Sie einen solchen Vertrag nicht ungeprüft. Eine anwaltliche Bewertung zeigt rasch, welche Sicherung fehlt und wie sie nachgebessert werden kann.

Wann das Bauträgervertragsgesetz anwendbar ist

Das BTVG ist kein allgemeines Kaufrecht für Immobilien. Es greift gezielt dort, wo Erwerber dem Bauträger Vorauszahlungen leisten, bevor das Objekt fertiggestellt ist. Die zentrale Schwelle: Werden vor der Fertigstellung mehr als 150 Euro je Quadratmeter Nutzfläche vorausgezahlt, ist das Gesetz anwendbar und entfaltet seinen Schutz.

Hinter dieser Schwelle steht ein einfacher Gedanke. Wer für eine erst künftig entstehende Leistung in Vorlage tritt, braucht eine Absicherung gegen das Risiko, dass die Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht wird. Das BTVG verpflichtet den Bauträger daher zu Information, Form und Sicherung, damit das Vorauszahlungsrisiko der Erwerber nicht ungeschützt bleibt.

Ob die Schwelle überschritten wird, ergibt sich aus dem Zahlungsplan in Verbindung mit der vereinbarten Nutzfläche. Diese Berechnung ist nicht immer auf den ersten Blick eindeutig. Es lohnt sich, den Zahlungsplan vor der Unterschrift genau durchzurechnen, damit klar ist, ob und ab wann der Schutz des Gesetzes greift.

Informations-, Form- und Sicherungspflichten

Das BTVG schützt auf drei Ebenen. Die Informationspflichten sollen sicherstellen, dass die Erwerberin oder der Erwerber vor der Bindung weiß, worauf sie oder er sich einlässt. Dazu gehören Angaben zum Vertragsgegenstand, zu den Zahlungen und zur Art der Sicherung. Fehlende oder unklare Pflichtangaben sind ein Warnsignal.

Die Formpflichten betreffen die Gestaltung des Vertrags selbst. Der Bauträgervertrag soll die wesentlichen Punkte schriftlich und nachvollziehbar festhalten, von der Leistungsbeschreibung über den Zahlungsplan bis zur Sicherung. So lässt sich später überprüfen, was tatsächlich vereinbart war, wenn der Bau vom Soll abweicht.

Die Sicherungspflichten bilden das Herzstück. Sie sorgen dafür, dass die Vorauszahlungen der Erwerber abgesichert sind, falls der Bauträger seine Leistung nicht erbringt. Welches Sicherungsmodell zum Einsatz kommt, ist im Vertrag festzulegen. Eine ausführliche Prüfung des gesamten Vertrags zeigt der Beitrag Bauvertrag prüfen vor der Unterschrift.

Die Sicherungsmodelle im Überblick

Das BTVG kennt mehrere Wege, die Vorauszahlungen abzusichern. Erstens die schuldrechtliche Sicherung, bei der eine Bankgarantie oder eine Versicherung für die geleisteten Zahlungen einsteht. Zweitens die grundbücherliche Sicherung in Kombination mit einem Ratenplan, bei der die Eintragung im Grundbuch und ein an den Baufortschritt geknüpfter Zahlungsplan zusammenwirken. Drittens das Pfandrechtsmodell.

In der Praxis ist die grundbücherliche Sicherung in Kombination mit einem Ratenplan am häufigsten. Sie verbindet die dingliche Absicherung Ihrer Rechtsposition mit einem Auszahlungsmechanismus, der sich am tatsächlichen Fortschritt des Baus orientiert. So fließt das Geld in Etappen, die dem entstehenden Wert entsprechen sollen.

Welches Modell für Ihren Fall passt, hängt von der konkreten Gestaltung ab. Entscheidend ist, dass die Sicherung wirksam vereinbart ist und im Ernstfall tatsächlich greift. Eine unzureichend formulierte Sicherung schützt oft weniger, als ihr Name verspricht.

Ratenplan A und Ratenplan B

Zwei Ratenpläne, zwei Schutzniveaus

Bei der grundbücherlichen Sicherung mit Ratenplan unterscheidet das BTVG zwei Varianten. Sie verteilen das Verhältnis von Auszahlung und Erwerberschutz unterschiedlich.

Vergleich von Ratenplan A und Ratenplan B nach dem BTVG hinsichtlich Auszahlung und Erwerberschutz
Merkmal Ratenplan A Ratenplan B
Auszahlung Tendenziell frühere Auszahlung der Raten Raten fließen rascher an den Bauträger Raten fließen langsamer an den Bauträger
Erwerberschutz Höhe des verbleibenden Risikos Für den Erwerber etwas weniger Sicherheit Stärkerer Schutz für die Erwerberseite
Baufortschritt Kopplung an den Fortschritt Raten an Bauabschnitte geknüpft Raten an Bauabschnitte geknüpft
Treuhänder Rolle bei der Freigabe Gibt Raten bei bestätigtem Fortschritt frei Gibt Raten bei bestätigtem Fortschritt frei

Welcher Ratenplan im Vertrag steht, beeinflusst unmittelbar Ihr Risiko. Die Wahl sollte bewusst und mit Blick auf den konkreten Bau getroffen werden.

Die Rolle des Treuhänders

Der Treuhänder ist eine zentrale Schutzfigur des BTVG. Es muss ein Rechtsanwalt oder ein Notar sein. Er ist im Vertrag namentlich zu nennen. Fehlt diese Angabe, fehlt ein wesentliches Element des gesetzlichen Schutzes. Der Treuhänder steht zwischen den Parteien und wacht darüber, dass die Mittel der Erwerber zweckgebunden verwendet werden.

Seine Kernaufgabe ist die Überwachung des Baufortschritts. Er gibt die Raten erst frei, wenn der jeweilige Baufortschritt bestätigt ist. Diese Bestätigung erfolgt durch Sachverständige oder Ziviltechniker, die den tatsächlichen Stand des Baus beurteilen. So soll verhindert werden, dass Geld abfließt, bevor der entsprechende Wert geschaffen wurde.

Für Sie als Erwerberin oder Erwerber bedeutet das einen wichtigen Kontrollmechanismus. Prüfen Sie, ob der Treuhänder namentlich genannt ist und wie die Bestätigung des Baufortschritts geregelt wird. Diese Punkte entscheiden mit darüber, ob die Sicherung im Ernstfall trägt.

Häufiger Fehler: Wer Raten zahlt, bevor der Baufortschritt bestätigt ist, oder einen Vertrag ohne namentlich genannten Treuhänder unterschreibt, schwächt den eigenen Schutz erheblich. Lassen Sie Zahlungsplan, Sicherung und Treuhandregelung vor der Unterschrift prüfen. Ein Erstgespräch vereinbaren (72 Euro) kann hier rasch zeigen, wo eine Lücke besteht.

Die typischen Risiken im Bauträgervertrag

Das größte Risiko ist die Insolvenz des Bauträgers. Wird der Bau nicht fertiggestellt, hängt alles davon ab, ob Ihre Vorauszahlungen wirksam gesichert sind. Eine fehlende oder unzureichende Sicherung kann dazu führen, dass geleistetes Geld verloren ist. Genau davor soll das BTVG schützen, weshalb die Sicherung so sorgfältig zu prüfen ist.

Ein zweites Risiko sind Abweichungen zwischen dem geschuldeten Bau-Soll und dem tatsächlich Errichteten. Was vereinbart war, ergibt sich aus Plänen, Leistungsbeschreibung und Baubeschreibung. Weicht der Bau davon ab, stellen sich Fragen der Gewährleistung und des Schadenersatzes, ähnlich wie bei Baumängeln nach der Übergabe.

Hinzu kommen Verzug bei der Fertigstellung und Streit über offene Zahlungen. Auch bei Zahlungsverweigerung wegen Mängeln gelten besondere Regeln, die wir im Beitrag zur Werklohnforderung und Zahlungsverweigerung behandeln. Eine frühe rechtliche Einordnung hilft, die richtige Reaktion zu wählen.

FAQ

Bauträgervertrag und BTVG.

Ab wann gilt das Bauträgervertragsgesetz für meinen Kauf? +

Das BTVG ist anwendbar, wenn Sie als Erwerberin oder Erwerber vor der Fertigstellung mehr als 150 Euro je Quadratmeter Nutzfläche vorauszahlen. Dann greifen Informations-, Form- und Sicherungspflichten. Ob die Schwelle überschritten ist, ergibt sich aus dem Zahlungsplan und der Nutzfläche und sollte vor der Unterschrift berechnet werden.

Welches Sicherungsmodell ist für Erwerber am besten? +

Das BTVG kennt die schuldrechtliche Sicherung über Bankgarantie oder Versicherung, die grundbücherliche Sicherung in Kombination mit einem Ratenplan und das Pfandrechtsmodell. In der Praxis ist die grundbücherliche Sicherung mit Ratenplan am häufigsten. Welches Modell für Ihren Fall passt, hängt von der konkreten Gestaltung ab und sollte geprüft werden.

Wozu dient der Treuhänder im Bauträgervertrag? +

Der Treuhänder muss ein Rechtsanwalt oder Notar sein und ist im Vertrag namentlich zu nennen. Er überwacht den Baufortschritt und gibt die Raten erst frei, wenn der Baufortschritt bestätigt ist. Diese Bestätigung erfolgt durch Sachverständige oder Ziviltechniker. So wird verhindert, dass Geld abfließt, bevor der entsprechende Wert geschaffen wurde.

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