Ob das BTVG greift, hängt von Höhe und Zeitpunkt Ihrer Zahlungen ab und sollte geprüft werden.
Das Bauträgervertragsgesetz schützt Erwerber dann, wenn vor der Fertigstellung mehr als 150 Euro je Quadratmeter Nutzfläche vorauszuzahlen sind. Bleiben die Vorauszahlungen darunter oder fallen sie erst nach Fertigstellung an, kann der Schutz des BTVG entfallen. Dann tragen Sie das Risiko allein nach den allgemeinen Regeln.
Lassen Sie Vertrag und Zahlungsplan prüfen, bevor Sie unterschreiben. So erkennen Sie, ob das BTVG anwendbar ist und welche Sicherung Ihnen zusteht.