Beim Bauträgervertrag greift das BTVG mit eigenen Sicherungs- und Formpflichten.
Zahlt der Erwerber vor Fertigstellung mehr als 150 Euro je Quadratmeter Nutzfläche voraus, gilt das Bauträgervertragsgesetz. Es schreibt Sicherungsmodelle, einen namentlich genannten Treuhänder und einen Ratenplan nach Baufortschritt vor. Vor der Unterschrift sollten Sicherung, Ratenplan und Treuhandregelung genau geprüft werden.
Eine anwaltliche Prüfung klärt, ob die vorgesehene Sicherung Ihrem Schutzbedürfnis entspricht und ob die Raten an einen bestätigten Baufortschritt geknüpft sind.