Ratenplan
Sicherungsmodell des BTVG, bei dem der Erwerber seine Zahlungen nur nach erreichtem Baufortschritt in gesetzlich geregelten Raten leistet (§ 10 BTVG).
Beim Ratenplanmodell zahlt der Erwerber den Kaufpreis nicht im Voraus, sondern in Raten, die an den tatsächlichen Baufortschritt gekoppelt sind. § 10 BTVG legt die Prozentsätze fest, die nach Erreichen bestimmter Bauabschnitte höchstens fällig werden dürfen.
So wird das Risiko begrenzt, dass der Erwerber für noch nicht erbrachte Leistungen zahlt. Der Ratenplan ist eine Form der Absicherung im Bauträgervertrag und wird durch den Treuhänder kontrolliert; er kann mit einer zusätzlichen Sicherheit für den Gewährleistungseinbehalt kombiniert werden.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.
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Bauträgervertrag
Vertrag über den Erwerb noch zu errichtender oder durchgreifend zu sanierender Objekte mit Vorauszahlungen; unterliegt dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG).
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Treuhänder
Im Bauträgervertrag die unabhängige Person, die die Einhaltung der Sicherungspflichten überwacht und Zahlungen des Erwerbers erst bei Fälligkeit freigibt (BTVG).
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