Baurecht
von Brandauer RA
Lexikon

Übergabeprotokoll

Schriftliche Dokumentation der Werkübernahme mit festgehaltenen Mängeln, Vorbehalten und Zählerständen; wichtige Beweisgrundlage.

Kurz erklärt

Im Übergabeprotokoll halten Besteller und Unternehmer fest, in welchem Zustand das Werk bei der Übernahme ist. Erkennbare Mängel sollten konkret und mit Fotos dokumentiert und ausdrücklich vorbehalten werden, sonst kann der Vorbehalt später schwer nachweisbar sein.

Das Protokoll erleichtert die spätere Mängelrüge und die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Es ersetzt aber keine rechtliche Prüfung: Eine vorbehaltlose Unterschrift kann Rechte einschränken, weshalb im Zweifel vor der Unterzeichnung Rat eingeholt werden sollte.

Mehr dazu auf baurecht-anwalt.at

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.

Baumängel, Werklohnstreit, drohender Bauprozess?

Im Baurecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg