Übergabeprotokoll
Schriftliche Dokumentation der Werkübernahme mit festgehaltenen Mängeln, Vorbehalten und Zählerständen; wichtige Beweisgrundlage.
Im Übergabeprotokoll halten Besteller und Unternehmer fest, in welchem Zustand das Werk bei der Übernahme ist. Erkennbare Mängel sollten konkret und mit Fotos dokumentiert und ausdrücklich vorbehalten werden, sonst kann der Vorbehalt später schwer nachweisbar sein.
Das Protokoll erleichtert die spätere Mängelrüge und die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Es ersetzt aber keine rechtliche Prüfung: Eine vorbehaltlose Unterschrift kann Rechte einschränken, weshalb im Zweifel vor der Unterzeichnung Rat eingeholt werden sollte.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.
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Übergabe
Die Übernahme des fertiggestellten Werks durch den Besteller; wichtiger Zeitpunkt für Fälligkeit, Gefahrtragung und den Beginn der Gewährleistungsfrist.
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Mängelrüge
Die Anzeige eines Mangels an den Vertragspartner; im beiderseitigen Unternehmergeschäft Pflicht, sonst gilt die Ware als genehmigt (§ 377 UGB).
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Gewährleistung
Die gesetzliche, verschuldensunabhängige Haftung des Vertragspartners für Mängel, die das Werk schon bei der Übergabe aufweist (§§ 922 ff ABGB).
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