Baurecht
von Brandauer RA
Lexikon

Verdeckter Mangel

Ein Mangel, der bei der Übernahme nicht erkennbar war und sich erst später zeigt; die Übernahme schließt Ansprüche dafür nicht aus.

Kurz erklärt

Ein verdeckter (versteckter) Mangel zeigt sich erst nach der Übernahme, etwa eine fehlerhafte Abdichtung, die erst bei Starkregen auffällt. Anders als beim offenen Mangel verliert der Besteller seine Rechte nicht dadurch, dass er das Werk vorbehaltlos übernommen hat.

Maßgeblich bleiben die Gewährleistungsfrist und im Unternehmergeschäft die rechtzeitige Mängelrüge ab Erkennbarkeit. Die Dokumentation des Zeitpunkts, zu dem der Mangel hervorgekommen ist, ist daher wichtig.

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.

Baumängel, Werklohnstreit, drohender Bauprozess?

Im Baurecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg