Baurecht
von Brandauer RA
Lexikon

Beweislastumkehr

Vermutung, dass ein binnen sechs Monaten ab Übergabe hervorgekommener Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war (§ 924 ABGB).

Kurz erklärt

Grundsätzlich muss der Besteller beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag. § 924 ABGB erleichtert das: Zeigt sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe bestanden hat. Der Unternehmer muss dann das Gegenteil beweisen.

Nach Ablauf der sechs Monate kehrt sich die Beweislast wieder um, die Gewährleistungsfrist von drei Jahren bei Bauwerken läuft jedoch weiter. Gerade in den ersten Monaten ist eine beweissichere Mängelrüge daher besonders wertvoll.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.

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