Prüfung vorbereiten
Ein Bauauftrag entsteht in der Praxis nicht immer durch eine unterschriebene Vertragsurkunde. Oft reichen Angebot, Auftragsbestätigung, E-Mail, Baustart und Teilzahlung aus, um später über einen verbindlichen Auftrag zu streiten.
Entscheidend ist nicht ein einzelnes Dokument, sondern der nachweisbare Gesamtzusammenhang. Wer bestellt hat, welche Leistung gemeint war und wie Preis oder Abrechnung bestimmbar sind, muss nachvollziehbar bleiben.