Prüfung vorbereiten
Ein baupolizeilicher Auftrag ist kein bloßer Hinweis. Wenn ein Abbruch, eine Sicherung oder eine Herstellung verlangt wird, kann Nichtbefolgung zu Vollstreckungsschritten führen.
Maßgeblich sind der konkrete Bescheid, das Salzburger Baupolizeigesetz und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Entscheidend ist, ob der Auftrag bestimmt, rechtskräftig und erfüllbar ist.