Die sichere Reihenfolge beginnt mit der Flächenprüfung. Eigentümer sollten klären, ob ein Bergbaugebiet durch Grubenmaß, Überschar, Gewinnungsfeld, Speicherfeld, Gewinnungsbetriebsplan oder durch einen Bescheid nach § 154 MinroG vorliegt. Erst dann lässt sich die richtige Anlageneinordnung mit den zuständigen Stellen besprechen.
Anschließend werden Baupläne und mineralrechtliche Projektunterlagen aufeinander abgestimmt. Ein Lageplan mit unterschiedlichen Flächenbezeichnungen erschwert die Entscheidung. Dasselbe gilt für eine Baubeschreibung, die die Nutzung erklärt, aber die Auswirkungen auf die Gewinnungs- oder Speichertätigkeit offenlässt.
§ 153 Abs 2 MinroG sieht grundsätzlich eine Entscheidungsfrist von drei Monaten ab Vorlage des Ansuchens vor. Die Behörde kann diese Frist mit Bescheid um bis zu drei Monate verlängern, wenn eine Klärung innerhalb der ersten drei Monate nach den konkreten Umständen nicht möglich ist. Eine Projektplanung sollte diese Möglichkeit berücksichtigen. Die Arbeiten sollten erst beginnen, wenn die für das konkrete Vorhaben erforderlichen Bewilligungen und ihre Bedingungen geklärt sind.