Wenn private Bauherren selbst mitarbeiten, Freunde organisieren oder Vorarbeiten übernehmen, klingt das zunächst nach Kostenersparnis. Rechtlich entsteht aber eine Schnittstelle zwischen eigener Leistung, Unternehmerleistung und Koordinierung der Baustelle.
Eigenleistungen sind nicht verboten. Sie müssen aber sauber abgegrenzt werden: Wer schuldet welche Leistung, wer prüft die Vorleistung und wer trägt das Risiko, wenn ein Mangel genau an dieser Schnittstelle entsteht?
Hier geht es um Eigenleistungen am Bau als konkreten Schnittstellenfall und verlinkt bewusst auf BauKG, Regieleistungen und Bauunternehmen-Wechsel, ohne diese Themen zu wiederholen.