Für die erste Einordnung brauchen Sie den aktuellen Grundbuchs- und Lageplan, einen vermessenen Gleisbezug, Einreich- oder Vorentwurfspläne, die Baubeschreibung und den geplanten Bauablauf. Bei einer Baugrube gehören Schnitte, Sicherung, Unterfangung und Wasserführung dazu.
Ergänzend sollten Sie die Bahnhofsgrenze, den Verlauf von Anlagen des Eisenbahnunternehmens, bestehende Leitungen, Zufahrten und allfällige frühere Vereinbarungen feststellen. Fotos allein ersetzen keine vermessene Darstellung, können den Ausgangszustand aber sinnvoll ergänzen.
Ordnen Sie jedes Dokument seiner Funktion zu. Die Baubehörde prüft den Baukonsens, während das Eisenbahnrecht die Nähe zur Eisenbahn und die Sicherheit des Betriebs betrifft. Wenn Unterlagen widersprüchlich sind, sollte vor einer verbindlichen Bestellung geklärt werden, welcher Planstand gilt.