Der Moment der Fertigstellung wirkt praktisch, ist aber rechtlich heikel. Wer ein Bauwerk nutzt, obwohl Anzeige, Freigabe oder Mängelstatus unklar sind, riskiert Streit mit Behörde, Vertragspartnern und Nutzern.
Fertigstellungsanzeige und Benützungsfreigabe müssen daher gemeinsam mit Übergabeprotokoll, Mängelliste und Auflagen geprüft werden. Entscheidend ist, ob das Bauwerk rechtlich und tatsächlich bereit für die Nutzung ist.
Gerade bei Wohnbau, Umbau und Bauträgerprojekten sollte der Einzug nicht nur nach Baugefühl erfolgen. Maßgeblich sind Bewilligung, Auflagen, Fertigstellungsunterlagen und dokumentierte Restleistungen.