Baustellen geraten unter Druck, wenn Fenster, Stahl, Dämmung oder Haustechnik nicht rechtzeitig lieferbar sind. Dann stehen Ersatzprodukte, Terminverschiebungen und Mehrkosten gleichzeitig im Raum.
Entscheidend ist nicht nur, dass Material fehlt. Rechtlich zählt, was vereinbart war, wer das Beschaffungsrisiko trägt, ob ein Ersatzprodukt gleichwertig ist und wie die Terminfolge dokumentiert wurde.
Dieser Beitrag grenzt Lieferverzug und Materialmangel von Preisgleitung, Materialtausch und Bauzeitverlängerung ab und zeigt, welche Unterlagen vor Zustimmung oder Ablehnung wichtig sind.