Im Bauvertrag wirken Materiallisten, Bemusterung und technische Beschreibungen oft unscheinbar. Später entscheidet genau diese Dokumentation, ob eine andere Fliese, ein anderes Fenster oder eine abweichende Ausführung zulässig ist.
Materialtausch und Bemusterung am Bau sollten deshalb nicht erst bei der Schlussrechnung geprüft werden. Entscheidend ist, was vereinbart war, was geliefert wurde und ob die Änderung wirklich gleichwertig ist.
Für Bauherren geht es nicht um Geschmack allein. Abweichungen können Mängel, Preisminderung, Nachbesserung oder Schadenersatz auslösen, wenn Qualität, Funktion oder Wert betroffen sind.