Prüfung vorbereiten
Dach, Fassade, Steigleitungen, Fensterbereiche oder Feuchtigkeitsschäden an allgemeinen Teilen lösen in Wohnungseigentumsanlagen rasch Streit aus. Die einen wollen rasch sanieren, andere zweifeln an Umfang, Kosten oder Zuständigkeit.
Das WEG 2002 unterscheidet Erhaltung, Verbesserung, Änderung und gerichtliche Kontrollmöglichkeiten. §§ 16, 28, 29 und 30 WEG 2002 sind in der Praxis häufig berührt.