Ein Bauvertrag wird nicht immer in Ruhe im Büro unterschrieben. Manche Sanierungsaufträge, Photovoltaikangebote, Fensterbestellungen oder Ausbauverträge entstehen nach Hausbesuch, Telefonat oder Onlinekontakt.
Für Verbraucher kann dann ein Rücktrittsrecht nach FAGG oder KSchG in Betracht kommen. Es wäre aber falsch, jeden Fall pauschal mit einer einfachen Frist zu lösen.
Dieser Beitrag zeigt, welche Punkte beim Widerruf eines Bauvertrags zuerst geprüft werden sollten und wo Wertersatz, Informationspflichten und bereits begonnene Arbeiten relevant werden.