Die luftfahrtrechtliche Einordnung sollte vor Bestellung und Aufstellung des Krans feststehen.
Halten Sie Standort, maximale Höhe, Auslegerkonfiguration und geplante Einsatzdauer fest. Prüfen Sie danach, ob eine Sicherheitszone oder die Höhenmerkmale des § 85 LFG betroffen sind.
Beginnen Sie mit dem Aufstellen erst, wenn die erforderlichen Bewilligungen und allfälligen Auflagen geklärt sind.