Für eine belastbare Prüfung braucht es mehr als einen Lagepunkt. Sinnvoll sind eine technische Beschreibung, der genaue Standort, die Höhe, Fundamente, Antennen und Technikschränke sowie die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse am Grundstück.
Bei der Ortsbild- und Nachbarprüfung sind zusätzlich maßstäbliche Ansichten, Fotos aus betroffenen Blickrichtungen, Angaben zu vorhandenen Bauten und die einschlägige Widmung oder Bebauungsplanung wichtig. So lässt sich erkennen, ob die Anlage nur aus der Ferne sichtbar ist oder konkrete Nachbarbelange berührt.
Unterlagen zur Frequenzzuteilung, zu technischen Emissionsgrenzwerten oder zum Standortmietvertrag können für andere Rechtsbereiche erforderlich sein. Sie ersetzen aber nicht die baurechtliche Prüfung von Bauart, Standort und Verfahren.