Stützt sich Ihre Einwendung auf ein subjektiv-öffentliches Recht, kann sie im Bauverfahren tragen.
Als Nachbar im maßgeblichen Bereich können Sie im bewilligungspflichtigen Verfahren nach dem Salzburger Baupolizeigesetz Einwendungen erheben. Durchsetzbar sind diese aber nur, soweit sie ein subjektiv-öffentliches Recht betreffen, vor allem Abstände, die Bauhöhe und den Schutz vor unzulässigen Immissionen. Auf eine schöne Aussicht oder eine befürchtete Wertminderung können Sie sich nicht stützen.
Entscheidend ist, dass Sie Ihre Einwendungen rechtzeitig und am besten schriftlich erheben. Lassen Sie prüfen, welche Ihrer Bedenken ein subjektiv-öffentliches Recht betreffen und wie Sie diese im Verfahren wirksam geltend machen.