Ist der Bau in sich genehmigungsfähig, kann die nachträgliche Baubewilligung den konsenslosen Zustand heilen.
Lässt sich der bestehende Bau mit Flächenwidmung und Baurecht vereinbaren, kann der Eigentümer eine nachträgliche Baubewilligung beantragen. Wird sie erteilt, wird der zuvor konsenslose Zustand geheilt. Solange der Antrag offen ist, wird ein Beseitigungs- oder Abbruchauftrag in der Regel zurückgestellt.
Prüfen Sie deshalb zuerst, ob der Bau in sich bewilligungsfähig ist und welche Unterlagen der Antrag braucht. Eine anwaltliche Einschätzung klärt, wie Sie den Antrag aufstellen und welche Anpassungen am Bau die Bewilligung ermöglichen.