Maßnahmen mit Gewicht für Bestand, Erscheinungsbild oder Nutzung sind regelmäßig bewilligungspflichtig.
Wer ein Gebäude errichtet, es wesentlich ändert, seine Nutzung ändert oder es abbricht, braucht nach dem Salzburger Baupolizeigesetz regelmäßig eine Baubewilligung vor Ausführung. Erst der rechtskräftige Bescheid erlaubt den Baubeginn. Beginnen Sie nicht, bevor die Bewilligung vorliegt.
Lassen Sie das konkrete Vorhaben vor Antragstellung prüfen. Die genaue Zuordnung hängt vom Gesetz sowie vom örtlichen Bebauungsplan und der Flächenwidmung ab. Eine anwaltliche Prüfung klärt, welche Unterlagen der Antrag braucht und welche Auflagen zu erwarten sind.