Tritt der Mangel binnen sechs Monaten auf, hilft Ihnen die Vermutung des § 924 ABGB.
Zeigt sich der Schimmel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe, wird vermutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. In diesem Zeitraum muss der Unternehmer beweisen, dass die Sache mangelfrei übergeben wurde. Das stärkt Ihre Position bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen erheblich.
Sichern Sie den Zustand sofort mit Fotos und dokumentieren Sie den zeitlichen Ablauf seit der Übergabe. Eine anwaltliche Prüfung klärt, ob Verbesserung, Preisminderung oder Schadenersatz der richtige Weg ist und wie Sie die Frist nutzen.