Prüfung vorbereiten
Sonderwünsche beim Bauträgervertrag beginnen oft harmlos: eine andere Fliese, ein zusätzlicher Anschluss, ein geänderter Grundriss. Rechtlich können daraus aber Mehrpreis, Terminfolge, Schnittstellenrisiko und Gewährleistungsfrage werden.
Das BTVG schützt Käufer vor ungesicherten Zahlungen. Sonderwünsche müssen dennoch vertraglich sauber zum Bauträgervertrag, zum Zahlungsplan und zur Ausführung passen.