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Sonderwünsche beim Bauträgervertrag: Mehrpreis, Planänderung und Gewährleistung

Sonderwünsche im Bauträgervertrag: Mehrpreis, Planänderung, BTVG, Gewährleistung und Beweise vor Freigabe richtig prüfen.

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9. August 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Sonderwünsche beim Bauträgervertrag beginnen oft harmlos: eine andere Fliese, ein zusätzlicher Anschluss, ein geänderter Grundriss. Rechtlich können daraus aber Mehrpreis, Terminfolge, Schnittstellenrisiko und Gewährleistungsfrage werden.

Das BTVG schützt Käufer vor ungesicherten Zahlungen. Sonderwünsche müssen dennoch vertraglich sauber zum Bauträgervertrag, zum Zahlungsplan und zur Ausführung passen.

Dieser Beitrag zeigt, wie Käufer Sonderwünsche freigeben, ohne spätere Streitpunkte vorzuprogrammieren.

Ihre Situation einordnen

Was ist vor dem nächsten Schritt zu klären?

Dieser Beitrag zeigt, wie Käufer Sonderwünsche freigeben, ohne spätere Streitpunkte vorzuprogrammieren.

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01 Frage 1

Wo stehen Sie gerade?

Sonderwünsche wirken klein, können aber Preis, Fristen, Pläne und Gewährleistung verschieben.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Prüfung vorbereiten

Sonderwünsche beim Bauträgervertrag beginnen oft harmlos: eine andere Fliese, ein zusätzlicher Anschluss, ein geänderter Grundriss. Rechtlich können daraus aber Mehrpreis, Terminfolge, Schnittstellenrisiko und Gewährleistungsfrage werden.

Das BTVG schützt Käufer vor ungesicherten Zahlungen. Sonderwünsche müssen dennoch vertraglich sauber zum Bauträgervertrag, zum Zahlungsplan und zur Ausführung passen.

02

Gezielt reagieren

Jede Änderung kann Pläne, Statik, Haustechnik, Brandschutz, Schallschutz oder Wohnungseigentumsunterlagen berühren. Deshalb ist der aktuelle Planstand vor Freigabe wesentlich.

Geben Sie Sonderwünsche erst frei, wenn Leistung, Mehrpreis, Planstand, Zahlung und Gewährleistung schriftlich zusammenpassen.

03

Unterlagen schließen

Dieser Beitrag zeigt, wie Käufer Sonderwünsche freigeben, ohne spätere Streitpunkte vorzuprogrammieren.

Bei der Abnahme sollten Sonderwünsche gesondert kontrolliert werden. Das betrifft Funktion, Oberfläche, Maße, Anschlüsse und Übereinstimmung mit dem freigegebenen Plan.

Sonderwunsch, Mehrpreis und Zahlungsweg schriftlich klären

Ein Sonderwunsch sollte nicht nur mündlich im Verkaufsgespräch vereinbart werden. Wichtig sind genaue Leistungsbeschreibung, Preis, Umsatzsteuer, Ausführungszeitpunkt und die Frage, an wen gezahlt wird.

Bei Bauträgerprojekten ist zu prüfen, ob der Sonderwunsch Teil des Bauträgervertrags wird oder ein eigener Auftrag an ein ausführendes Unternehmen entsteht. Das beeinflusst Zahlung, Ansprechpartner und Gewährleistung.

Unklare Mehrpreise führen häufig zu Streit, wenn Standardleistung und Zusatzleistung nicht sauber getrennt sind. Der Abzug ersparter Standardleistungen sollte ebenfalls dokumentiert werden.

Planänderung und Schnittstellen vor Ausführung prüfen

Jede Änderung kann Pläne, Statik, Haustechnik, Brandschutz, Schallschutz oder Wohnungseigentumsunterlagen berühren. Deshalb ist der aktuelle Planstand vor Freigabe wesentlich.

Käufer sollten prüfen, ob die Änderung genehmigungsfrei ist, ob sie andere Wohnungseigentümer betrifft und ob eine spätere Benützungsfreigabe oder Übergabe dadurch erschwert wird.

Werden Sonderwünsche direkt mit Professionisten vereinbart, entstehen Schnittstellen. Dann muss klar sein, wer koordiniert, wer haftet und ob der Bauträger die Änderung in seine Dokumentation übernimmt.

Gewährleistung und Abnahme nicht aus dem Blick verlieren

Sonderwünsche dürfen die Gewährleistung nicht vernebeln. Wenn ein Mangel später an einer geänderten Stelle auftritt, muss nachvollziehbar sein, wer geplant, geliefert und ausgeführt hat.

Bei der Abnahme sollten Sonderwünsche gesondert kontrolliert werden. Das betrifft Funktion, Oberfläche, Maße, Anschlüsse und Übereinstimmung mit dem freigegebenen Plan.

Vorbehalte bei der Übergabe sind wichtig, wenn Leistung oder Ausführung nicht der Vereinbarung entspricht. Pauschale Zufriedenheitserklärungen können später nachteilig wirken.

Prüfpunkte

Was vor Entscheidung, Zahlung oder Schreiben zu klären ist

Sonderwünsche betreffen nicht nur Design, sondern auch Vertrag, Technik und Haftung.

Die wichtigsten Prüfpunkte in der Praxis
Prüffrage Worum es geht Warum es wichtig ist
Preis Ist klar, was zusätzlich kostet und was aus dem Standard entfällt? Nur so lässt sich der Mehrpreis später überprüfen.
Plan Ist der aktuelle Planstand freigegeben und technisch abgestimmt? Sonst drohen Ausführungsfehler und Schnittstellenstreit.
Gewährleistung Ist klar, wer für Planung, Lieferung und Ausführung verantwortlich ist? Das entscheidet bei späteren Mängeln über den Anspruchsgegner.

Sonderwünsche sollten immer mit Bauträgervertrag, BTVG und Ausführungsunterlagen abgeglichen werden.

Vorgehen

Sonderwünsche sicher freigeben

Vor der Ausführung sollte die Freigabe in klaren Schritten erfolgen.

  1. 01
    Schritt 1

    Wunsch konkretisieren

    Leistung, Material, Plan und Preis schriftlich festhalten

    Je genauer die Beschreibung, desto weniger Streit bei Ausführung und Abnahme.

  2. 02
    Schritt 2

    Schnittstellen prüfen

    Bauträger, Professionist, Planer und Verwaltung zuordnen

    Die Verantwortlichkeit muss vor Beauftragung klar sein.

  3. 03
    Schritt 3

    Übergabe vorbereiten

    Sonderwünsche gezielt kontrollieren und Mängel vorbehalten

    Die Abnahme sollte die Änderung gesondert erfassen.

Praxistipp: Bewahren Sie bei Sonderwünschen nicht nur die Rechnung auf, sondern auch Planstand, Freigabe, Materialbeschreibung und Schriftverkehr. Grundlagen zum Schutz des Käufers finden Sie auf der Seite Bauträgervertrag und BTVG. Für eine konkrete Vertragsprüfung können Sie ein Erstgespräch vereinbaren (72 Euro).

FAQ

Sonderwünsche beim Bauträgervertrag: Mehrpreis, Planänderung und Gewährleistung.

Sollte ich Sonderwünsche mündlich freigeben? +

Nein. Leistung, Preis, Planstand, Zahlungsweg und Verantwortlichkeit sollten schriftlich festgehalten werden.

Gelten Sonderwünsche automatisch als Teil des BTVG-Vertrags? +

Das hängt von Vertragsgestaltung und Auftragnehmer ab. Gerade deshalb muss klar sein, ob der Bauträger oder ein Professionist Vertragspartner ist.

Was passiert bei Mängeln an Sonderwünschen? +

Dann ist entscheidend, wer geplant, geliefert und ausgeführt hat und ob die Änderung in die Projektdokumentation übernommen wurde.

Themen
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