Prüfung vorbereiten
Frost, Schnee und Feuchtigkeit machen eine Baustelle nicht automatisch mangelhaft. Rechtlich heikel wird es, wenn Bauteile ungeschützt bleiben, Arbeiten trotz ungeeigneter Bedingungen fortgesetzt werden oder Mehrkosten erst nachträglich behauptet werden.
Im Bauvertrag treffen Planung, Ausführung und Bauaufsicht aufeinander. Nach ABGB kommen Warnpflichten, Gewährleistung, Schadenersatz und die Sorgfalt fachkundiger Unternehmer zusammen.