Baurecht
von Brandauer RA
Checkliste

Der Bauvertrag vor der Unterschrift

Vor der Unterschrift haben Sie die beste Verhandlungsposition. Diese Checkliste führt Sie durch die Punkte, die im Bauvertrag oft unklar bleiben und später teuer werden, von Leistungsumfang und Preis bis zu Terminen, Gewährleistung und Streitbeilegung.

Der Bauvertrag legt fest, wer was zu welchem Preis und bis wann zu leisten hat. Was hier nicht oder unklar geregelt ist, lässt sich später nur schwer und oft nur mit Streit nachholen. Vor der Unterschrift haben Sie noch die Möglichkeit, Punkte zu ergänzen oder zu ändern; danach gilt, was vereinbart wurde.

Besonders heikel sind Leistungsgrenzen, der Zahlungsplan, Termine samt Vertragsstrafe und die Frage, was bei Mängeln gilt. Ein Vertrag, der diese Punkte sauber regelt, schützt beide Seiten und vermeidet die häufigsten Konflikte am Bau.

Diese Checkliste ist eine Orientierungshilfe und kein fertiger Vertrag. Sie ersetzt keine Prüfung des konkreten Vertrags im Einzelfall. Sie hilft Ihnen, vorbereitet in die Verhandlung zu gehen und die Punkte zu erkennen, die Sie vor der Unterschrift klären sollten.

Gehen Sie den Vertragsentwurf Punkt für Punkt durch. Sie können jeden Punkt abhaken; der Stand bleibt auf Ihrem Gerät gespeichert.

0 von 30 Punkten erledigt

01 Vertragsparteien und Leistungsumfang klären

Zuerst muss klar sein, wer wem genau welche Leistung schuldet.

02 Preis, Zahlungsplan und Sicherheiten prüfen

Der Preis und seine Fälligkeit entscheiden über Ihr finanzielles Risiko.

03 Termine, Verzug und Pönale regeln

Ohne klare Termine ist Verzug schwer fassbar und kaum durchsetzbar.

04 Änderungen, Zusatzleistungen und Dokumentation

Am Bau ändert sich vieles. Entscheidend ist, dass Änderungen nachweisbar bleiben.

05 Gewährleistung, Abnahme und Mängelrechte absichern

Hier entscheidet sich, welche Rechte Sie nach der Übergabe haben.

06 Streitbeilegung und rechtliche Prüfung

Zum Schluss gehört geklärt, wie im Konfliktfall vorgegangen wird.

Worauf es rechtlich ankommt

Der Bauvertrag ist in Österreich in der Regel ein Werkvertrag nach den §§ 1165 ff. ABGB. Der Unternehmer schuldet die Herstellung des vereinbarten Werks, der Auftraggeber den vereinbarten Werklohn. Wie genau Leistung und Preis bestimmt sind, ergibt sich aus dem Vertrag samt Plänen und Baubeschreibung. Unklare Leistungsgrenzen sind eine der häufigsten Ursachen für Streit über Nachträge.

Für die Gewährleistung gilt beim Bauwerk eine Frist von drei Jahren ab Übergabe (§ 933 ABGB). Ein Haftrücklass sichert diese Ansprüche praktisch ab. Die ÖNORM B 2110 enthält viele praxisgerechte Regeln etwa zu Übernahme, Mängeln und Fristen, gilt aber nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde; sonst bleibt es bei den Regeln des ABGB.

Eine Vertragsstrafe (Pönale) für Verzug ist zulässig, muss aber bestimmt sein und darf nicht unangemessen hoch sein, sonst kann sie nach § 1336 ABGB gemäßigt werden. Beim Erwerb vom Bauträger schützt zusätzlich das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) durch geregelte Zahlungspläne und Sicherungspflichten. Welche Regeln im Einzelfall greifen, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab.

Diese Checkliste ist eine allgemeine Orientierungshilfe zur österreichischen Rechtslage (Stand Juni 2026) und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Sie ersetzt keine Prüfung des konkreten Vertrags im Einzelfall und ist kein fertiger Vertragstext.

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ihre Kanzlei

BRANDAUER Rechtsanwälte

Salzburger Kanzlei für Immobilienrecht, Baurecht und Unternehmensrecht

Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Baurechtliche Fragen prüfen wir mit Blick auf Vertrag, Beweise, Fristen und wirtschaftliche Folgen.

Baumängel, Werklohnstreit, drohender Bauprozess?

Im Baurecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg