Baurecht
von Brandauer RA
Rechner und Werkzeuge

Anspruchs-Check Baumängel

Gewährleistung oder Schadenersatz bei einem Baumangel? Geben Sie Übergabe, Entdeckung und Ihre Rolle ein und erhalten Sie eine erste, unverbindliche Einordnung, welcher Anspruch in Ihrem Fall im Vordergrund steht.

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Salzburger Kanzlei für Immobilienrecht, Baurecht und Unternehmensrecht

Hinter jeder Mandatsbetreuung steht ein eingespieltes Team aus Rechtsanwälten, Juristen und Spezialisten. Baurechtliche Fragen prüfen wir mit Blick auf Vertrag, Beweise, Fristen und wirtschaftliche Folgen.

Zeigt sich am fertigen Bauwerk ein Mangel, stehen zwei Wege offen, die sich ergänzen. Die Gewährleistung nach den §§ 922 bis 933 ABGB sorgt dafür, dass Sie das mangelfreie Werk erhalten, für das Sie bezahlt haben. Der Schadenersatz nach § 933a ABGB reicht weiter und erfasst auch Folgeschäden, setzt dafür aber ein Verschulden des Unternehmers voraus.

Dieser Rechner berücksichtigt das Datum der Übergabe und der Mangelentdeckung, Ihre Rolle und die Art des Problems. Daraus ergibt sich, ob die Gewährleistungsfrist noch läuft und welcher Weg in Ihrem Fall im Vordergrund steht. Das Ergebnis ist eine erste Einordnung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Anspruchs-Check

Gewährleistung oder Schadenersatz?

Geben Sie die Eckdaten Ihres Baumangels ein. Der Rechner ordnet ein, welcher Anspruch im Vordergrund steht, ob die Gewährleistungsfrist noch läuft und ob zusätzlich Schadenersatz zu prüfen ist.

Wann haben Sie den Mangel dem Unternehmer angezeigt? Leer lassen, wenn noch nicht erfolgt.
Ihre Rolle *
Verbraucher oder unternehmensbezogenes Geschäft. Das beeinflusst die Rügeobliegenheit.
Worum geht es? *
Wählen Sie, was Ihrem Fall am nächsten kommt.

Mit * markierte Felder sind erforderlich.

Hinweis: Dieser Rechner ist eine allgemeine Orientierung zur österreichischen Rechtslage (Rechtsstand Juni 2026) und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob Gewährleistung oder Schadenersatz trägt, hängt von Verschulden, Fristbeginn und Beweislage ab, die im Einzelfall häufig strittig sind. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir ein Erstgespräch (72 Euro).

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