Beim bloßen Überhang dürfen Sie nach § 422 ABGB selbst eingreifen, tragen die Kosten aber selbst.
Reichen Wurzeln eines Nachbarbaums in Ihren Boden oder ragen Äste in Ihren Luftraum, dürfen Sie diese nach § 422 ABGB selbst entfernen oder abschneiden und die abgeschnittenen Äste auch verwenden. Eine vorherige Aufforderung an den Nachbarn ist dafür nicht nötig. Wichtig ist nur, dass Sie fachgerecht vorgehen und die Pflanze möglichst schonen.
Liegt kein Schaden vor und droht auch keiner, tragen Sie die Kosten der Beseitigung selbst. Gehen Sie unsachgemäß vor und schädigen Sie den Baum, können Sie sich gegenüber dem Nachbarn ersatzpflichtig machen. Im Zweifel klärt eine anwaltliche Einschätzung den richtigen Weg.