Der Umfang der Anordnung muss auf der Baustelle eindeutig werden.
Halten Sie fest, wer welche Anweisung erteilt hat, welche Arbeiten betroffen sind und welche Sicherungsmaßnahmen verlangt wurden. Ordnen Sie die Information anschließend der betroffenen Baubewilligung und dem aktuellen Bauzustand zu.
Eine klare Abgrenzung verhindert, dass erlaubte Sicherungsmaßnahmen und untersagte Ausführung vermischt werden.