Ein brauchbarer Mängelhinweis nennt nicht nur, dass ein Fenster undicht ist. Er beschreibt, wo Zugluft, Wasser, Kondensat, Verzug oder Beschlagproblem auftreten und wann der Mangel erstmals bemerkt wurde.
Fotos, kurze Videos, Messprotokolle, Wartungsunterlagen und Schriftverkehr helfen, den Zustand vor einer Verbesserung zu sichern. Besonders wichtig ist der Zustand der Anschlussfugen, Dichtungen und Beschläge.
Bei Unternehmergeschäften kann zusätzlich die Rügeobliegenheit nach § 377 UGB relevant sein. Verbraucher sollten ebenfalls rasch schriftlich reagieren, auch wenn diese Sonderregel nicht in gleicher Weise gilt.