Vor der Umsetzung lässt sich das Risiko meist am besten steuern.
Prüfen Sie Freigabepläne und Werkpläne am Bau vor Auftrag, Zahlung oder Baubeginn anhand von Vertrag, Plänen und behördlichem Stand.
So bleiben Gestaltungsspielraum, Beweise und Verhandlungsposition erhalten.