Nach der Fertigstellung muss die fachkundige Person des Gerüstaufstellers die Prüfung durchführen.
Ordnen Sie die Prüfung des fertiggestellten Gerüsts der Person zu, die für den Gerüstaufsteller fachkundig ist. Übergeben Sie dem späteren Benützer die dazugehörigen Informationen und halten Sie den Zustand des Gerüsts nachvollziehbar fest.
Diese Prüfung ersetzt nicht die eigene Prüfung des Gerüstbenützers vor der erstmaligen Benützung.