Verlangen Sie zuerst die Verbesserung und setzen Sie dem Unternehmer eine angemessene Frist.
Der primäre Gewährleistungsbehelf ist die Verbesserung oder der Austausch nach § 932 ABGB. Fordern Sie den Unternehmer schriftlich auf, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Erst wenn er die Verbesserung verweigert, sie nicht in angemessener Frist erbringt oder sie misslingt, öffnen sich die sekundären Behelfe.
Halten Sie den Mangel vor der Aufforderung mit Fotos und Datum fest. Eine anwaltliche Formulierung der Frist sichert Ihre spätere Rechtsposition.