Immission
Einwirkung von einem Grundstück auf das Nachbargrundstück, etwa durch Lärm, Staub oder Erschütterungen; das Nachbarrecht setzt ihr Grenzen (§ 364 ABGB).
Bauarbeiten verursachen oft Immissionen wie Lärm, Staub, Erschütterungen oder Entzug von Licht. Nach § 364 ABGB sind solche Einwirkungen nur insoweit zu dulden, als sie das ortsübliche Maß nicht überschreiten und die ortsübliche Nutzung des Nachbargrundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Werden diese Grenzen überschritten, kommen Unterlassungs- und unter Umständen Ausgleichsansprüche in Betracht; bei behördlich genehmigten Anlagen kann § 364a ABGB einen verschuldensunabhängigen Ausgleich vorsehen. Schäden an der Bausubstanz des Nachbarn können zusätzlich Schadenersatz auslösen.
Mehr dazu auf baurecht-anwalt.at
Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.
Baumängel, Werklohnstreit, drohender Bauprozess?
Im Baurecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Direkter Draht in die Kanzlei.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000