Der Deckungsrücklass sichert Sie während der Bauausführung ab.
Ist ein Deckungsrücklass vereinbart, dürfen Sie von den laufenden Teilzahlungen einen vereinbarten Anteil einbehalten. Er sichert Sie gegen Mängel und Nichtfertigstellung während der Ausführung ab und wird in der Regel mit der Übernahme des Werks abgerechnet. Höhe und Abrechnung richten sich nach Ihrem Vertrag oder der vereinbarten ÖNORM.
Der Unternehmer kann anbieten, den Einbehalt durch eine Bankgarantie abzulösen. Prüfen Sie eine solche Garantie genau auf Umfang, Laufzeit und Abrufbarkeit, bevor Sie den Geldbetrag freigeben.