Für eine vereinbarte Mehrleistung gilt der vereinbarte Preis.
Haben Sie eine Änderung oder Zusatzleistung bestellt und dafür einen Preis vereinbart, schulden Sie diesen Preis. Achten Sie darauf, dass die Vereinbarung den Umfang der Mehrleistung klar abbildet, damit später kein Streit über das Geschuldete entsteht. Halten Sie die Bestellung und den vereinbarten Preis schriftlich fest.
Prüfen Sie die Schlussrechnung daraufhin, ob nur die tatsächlich bestellte und erbrachte Mehrleistung abgerechnet wird.