Ob die Norm gilt, entscheidet die Auslegung des Vertrags.
Ist im Vertrag von Normen die Rede, ohne dass die Einbeziehung der ÖNORM B 2110 klar geregelt ist, kommt es auf die Auslegung an. Eine wirksame Einbeziehung setzt voraus, dass beide Seiten die Geltung vereinbaren und erkennbar ist, welche Fassung gemeint ist. Lesen Sie den Vertrag und die beigefügten Bedingungen genau.
Solange die Einbeziehung unklar ist, sollten Sie sich nicht auf einzelne Norm-Regeln verlassen. Eine kurze rechtliche Durchsicht schafft Klarheit, bevor ein Streit entsteht.