Baurecht
von Brandauer RA
Lexikon

ÖNORM B 2110

Die zentrale österreichische Werkvertragsnorm für Bauleistungen; gilt nur, wenn ihre Geltung vereinbart wurde; sie ergänzt dann das Bauvertragsrecht.

Kurz erklärt

Die ÖNORM B 2110 enthält Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen. Sie regelt unter anderem Leistungsänderungen und Mehrkostenforderungen, Fristen, Abnahme und Übernahme, Rechnungslegung sowie Haftrücklass und Deckungsrücklass.

Die Norm ist kein Gesetz; sie gilt nur, wenn die Parteien ihre Anwendung vereinbaren, was im Bauvertrag sehr häufig geschieht. Dann verdrängen ihre Regeln in vielen Punkten das dispositive Recht des ABGB. Beim Werkvertrag lohnt es sich, die einbezogene Fassung genau zu prüfen.

Mehr dazu auf baurecht-anwalt.at

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.

Baumängel, Werklohnstreit, drohender Bauprozess?

Im Baurecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg