Baurecht
von Brandauer RA
Lexikon

Schlussrechnung

Die abschließende, prüffähige Abrechnung der gesamten Bauleistung nach Fertigstellung; Grundlage für die Fälligkeit des restlichen Werklohns.

Kurz erklärt

Mit der Schlussrechnung legt der Unternehmer die gesamte erbrachte Leistung dar und verrechnet bereits geleistete Teilzahlungen. Sie muss prüffähig sein, also nachvollziehbar nach Positionen, Mengen und Preisen aufgegliedert. Erst eine ordnungsgemäße Schlussrechnung macht den restlichen Werklohn üblicherweise fällig.

Häufig werden Haftrücklass und allfällige Gegenforderungen wegen Mängeln in der Schlussrechnung berücksichtigt. Die ÖNORM B 2110 enthält dazu Regeln über Prüf- und Zahlungsfristen.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.

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