Baurecht
von Brandauer RA
Lexikon

Einheitspreis

Preis je Leistungseinheit (etwa pro Quadratmeter oder Kubikmeter); abgerechnet wird nach tatsächlich erbrachter Menge.

Kurz erklärt

Beim Einheitspreisvertrag wird für jede Position ein Preis pro Einheit vereinbart; der endgültige Werklohn ergibt sich aus den tatsächlich ausgeführten Mengen, die über ein Aufmaß ermittelt werden. Das Mengenrisiko liegt damit anders als beim Pauschalpreis beim Besteller.

Streit entsteht häufig über Aufmaß, Mengenmehrungen und die Frage, ob eine Leistung von der Position erfasst ist. Eine nachvollziehbare Schlussrechnung mit prüffähigem Aufmaß ist hier besonders wichtig.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.

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