Baurecht
von Brandauer RA
Lexikon

Pauschalpreis

Festpreis für eine genau umschriebene Bauleistung; das Mengenrisiko trägt grundsätzlich der Unternehmer.

Kurz erklärt

Beim Pauschalpreis wird für eine klar definierte Leistung ein fester Gesamtpreis vereinbart. Mehrmengen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung nötig sind, gehen grundsätzlich zulasten des Unternehmers, deshalb ist die genaue Leistungsbeschreibung entscheidend.

Echte Zusatzaufträge oder Leistungsänderungen, die über das vereinbarte Werk hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Die Abgrenzung zum Einheitspreis-Vertrag und die saubere Dokumentation von Zusatzleistungen sind häufige Streitpunkte beim Werklohn.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.

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