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Überbau auf das Nachbargrundstück: Rechte bei Grenzüberbau nach § 418 ABGB

Überbau auf das Nachbargrundstück: wann § 418 ABGB statt der Beseitigung einen Wertausgleich vorsieht und welche Rolle die Redlichkeit des Bauführers spielt.

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23. Juni 2026 · Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

Manchmal zeigt erst eine Vermessung, dass ein Gebäude oder ein Bauteil über die Grundgrenze ragt. Ein solcher Überbau führt regelmäßig zu Streit zwischen dem Bauführer und dem Nachbarn. Es geht dann um die Frage, ob der Überbau beseitigt werden muss oder ob ein Ausgleich genügt.

Das österreichische Recht löst diese Frage über die Regeln zur Bauführung auf fremdem Grund. Grundsätzlich fällt ein Bauwerk dem Eigentümer des Grundes zu, auf dem es steht. Von diesem Grundsatz macht § 418 ABGB unter bestimmten Voraussetzungen eine wichtige Ausnahme zugunsten des redlichen Bauführers.

Dieser Beitrag erklärt, wie der Überbau rechtlich beurteilt wird, welche Rolle die Redlichkeit des Bauführers und das Verhalten des Grundeigentümers spielen und welche Ansprüche in Betracht kommen. Aus anwaltlicher Sicht entscheidet die genaue Sachverhaltsklärung über Beseitigung oder Ausgleich.

Ihren Überbau einordnen

Beseitigung oder Ausgleich beim Überbau?

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01 Frage 1

Aus welcher Sicht stellt sich die Frage des Überbaus?

Die Beurteilung hängt davon ab, ob Sie gebaut haben oder ob auf Ihrem Grund ein fremder Bau steht.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Als redlicher Bauführer kann sich Ihre Lage nach § 418 ABGB günstig gestalten.

Haben Sie redlich, also im guten Glauben über die Grenze gebaut und hat der Grundeigentümer die Bauführung gekannt und nicht sogleich untersagt, kann er nach § 418 ABGB nur den gemeinen Wert des überbauten Grundes fordern. Der redliche Bauführer kann dann das Eigentum am betroffenen Grundstreifen gegen Wertersatz erwerben.

Diese Beurteilung hängt stark vom Einzelfall ab, insbesondere vom Wissen des Nachbarn und vom Zeitpunkt eines Widerspruchs. Lassen Sie Ihre Redlichkeit und die Voraussetzungen genau prüfen, bevor Sie verhandeln.

02

Beim Bauen wider besseres Wissen droht ein Beseitigungsanspruch.

Wussten Sie beim Bauen um den fremden Grund, fehlt es an der Redlichkeit. Dann bleibt es beim Grundsatz, dass der Bau dem Grundeigentümer zufällt; der Nachbar kann unter Umständen die Beseitigung des Überbaus verlangen. Eine günstige Lösung über § 418 ABGB scheidet in der Regel aus.

In dieser Lage ist eine einvernehmliche Regelung mit dem Nachbarn oft der bessere Weg, etwa durch Ankauf des Grundstreifens oder eine Dienstbarkeit. Lassen Sie Ihre Position und die Handlungsmöglichkeiten prüfen.

03

Als betroffener Grundeigentümer hängen Ihre Rechte von der Redlichkeit des Bauführers ab.

Steht auf Ihrem Grund ein fremder Überbau, richten sich Ihre Rechte danach, ob der Bauführer redlich war und ob Sie die Bauführung gekannt und nicht sogleich untersagt haben. Bei einem unredlichen Bauführer können Sie unter Umständen die Beseitigung verlangen. Haben Sie eine redliche Bauführung gekannt und geduldet, kann sich Ihr Anspruch auf den gemeinen Wert des Grundes beschränken.

Reagieren Sie auf einen erkannten Überbau zeitnah. Ein sofortiger Widerspruch kann Ihre Position erheblich verbessern. Lassen Sie Ihre Rechte rasch prüfen.

Der Grundsatz: Der Bau folgt dem Grund

Im österreichischen Sachenrecht gilt der Grundsatz, dass ein fest mit dem Boden verbundenes Bauwerk dem Eigentümer des Grundes zufällt, auf dem es steht. Wer mit eigenem Material auf fremdem Grund baut, schafft daher nicht ohne Weiteres eigenes Eigentum am Bauwerk. Das Bauwerk teilt vielmehr das rechtliche Schicksal des Grundes.

Dieser Grundsatz erklärt, warum ein Überbau ohne Regelung problematisch ist. Ragt ein Bauteil über die Grenze, befindet er sich auf fremdem Grund. Ohne weitere Voraussetzungen kann der Nachbar als Grundeigentümer grundsätzlich verlangen, dass der eigentumsbeeinträchtigende Zustand beseitigt wird.

Das Gesetz mildert dieses strenge Ergebnis aber für den Fall des redlichen Bauführers ab. § 418 ABGB sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass nicht beseitigt werden muss, sondern ein Wertausgleich tritt. Entscheidend sind dabei die Redlichkeit und das Verhalten des Grundeigentümers.

Redlichkeit und Wissen des Grundeigentümers

Nach § 418 ABGB kommt es zunächst darauf an, ob der Bauführer redlich war. Redlich ist, wer in gutem Glauben davon ausging, auf eigenem Grund zu bauen. Wer dagegen weiß, dass er über die Grenze baut, ist unredlich und kann sich nicht auf die günstige Regelung berufen.

Hinzu kommt das Verhalten des Grundeigentümers. Hat dieser die Bauführung gekannt und nicht sogleich untersagt, kann er nach § 418 ABGB nur den gemeinen Wert des Grundes fordern. Der redliche Bauführer erwirbt in diesem Fall das Eigentum am betroffenen Grund gegen Ersatz des gemeinen Werts. Wer einen Überbau bemerkt, sollte daher rasch und nachweisbar widersprechen.

War der Bauführer unredlich oder hat der Grundeigentümer der Bauführung rechtzeitig widersprochen, bleibt es beim Grundsatz. Dann kann der Grundeigentümer unter Umständen die Beseitigung des Überbaus verlangen. Die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist heikel und hängt stark vom Einzelfall ab.

Folgen des Überbaus im Überblick

Redlicher und unredlicher Bauführer

Wie sich Redlichkeit und Verhalten des Grundeigentümers auf die Rechtsfolge auswirken.

Rechtsfolgen beim Überbau nach den Regeln zur Bauführung auf fremdem Grund
Konstellation Voraussetzung Mögliche Folge
Redlich Guter Glaube des Bauführers Grundeigentümer kannte den Bau und untersagte nicht sogleich Wertausgleich, Erwerb gegen gemeinen Wert (§ 418 ABGB)
Unredlich Bauführer kannte den Grenzverlauf Kein guter Glaube Bau fällt dem Grundeigentümer zu, Beseitigung möglich
Widerspruch Grundeigentümer untersagt sofort Rechtzeitiger Widerspruch Günstige Regelung für Bauführer scheidet aus

Die Übersicht zeigt Grundkonstellationen. Die Beurteilung hängt stark vom Einzelfall ab und ersetzt keine Prüfung.

Vorgehen bei einem Überbau

Ob Sie Bauführer oder betroffener Grundeigentümer sind, in beiden Fällen ist die genaue Klärung des Sachverhalts der erste Schritt. Eine Vermessung zeigt den tatsächlichen Grenzverlauf und den Umfang des Überbaus. Halten Sie fest, wer wann was wusste und wie auf den Überbau reagiert wurde.

Als Grundeigentümer sollten Sie auf einen erkannten Überbau zeitnah und nachweisbar reagieren, da ein sofortiger Widerspruch Ihre Position verbessern kann. Als Bauführer lohnt die Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 418 ABGB für eine günstige Lösung vorliegen. Oft ist eine einvernehmliche Regelung, etwa durch Ankauf oder Dienstbarkeit, der praktikabelste Weg.

Wie nah überhaupt an die Grundgrenze gebaut werden darf, lesen Sie im Beitrag zu Grenzabstände und Bauwich. Geht es um Immissionen von der Baustelle, hilft der Beitrag zum Nachbarrecht bei Baustellen-Immissionen. Wie Sie den Zustand frühzeitig sichern, erklärt der Beitrag zur Beweissicherung vor dem Bauprozess.

Praxistipp: Reagieren Sie auf einen erkannten Überbau nicht erst nach Jahren. Sichern Sie den Grenzverlauf durch eine Vermessung und dokumentieren Sie, wer wann Bescheid wusste. Ob Beseitigung oder Ausgleich, die Lage hängt stark vom Einzelfall ab. Ein Erstgespräch vereinbaren (72 Euro) klärt Ihre Position.

FAQ

Überbau auf das Nachbargrundstück.

Muss ein Überbau immer beseitigt werden? +

Nein. Grundsätzlich fällt ein Bauwerk zwar dem Eigentümer des Grundes zu, auf dem es steht; der Nachbar kann die Beseitigung verlangen. War der Bauführer aber redlich und hat der Grundeigentümer die Bauführung gekannt und nicht sogleich untersagt, tritt nach § 418 ABGB an die Stelle der Beseitigung ein Wertausgleich. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab.

Was bedeutet Redlichkeit beim Bauführer? +

Redlich ist ein Bauführer, der in gutem Glauben davon ausging, auf eigenem Grund zu bauen. Wer dagegen weiß, dass er über die Grenze baut, ist unredlich. Die Redlichkeit ist eine zentrale Voraussetzung für die günstige Regelung des § 418 ABGB, die dem redlichen Bauführer den Erwerb des Grundes gegen Wertersatz ermöglichen kann.

Was sollte ich als betroffener Grundeigentümer tun? +

Reagieren Sie auf einen erkannten Überbau zeitnah und nachweisbar. Ein sofortiger Widerspruch gegen die Bauführung kann verhindern, dass sich der Bauführer auf die günstige Regelung des § 418 ABGB beruft. Lassen Sie den Grenzverlauf durch eine Vermessung klären und Ihre Rechte rasch prüfen, da der Faktor Zeit hier eine Rolle spielt.

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