Der erste Schritt ist immer, das vereinbarte Sicherungsmodell und den Stand der Raten zu klären.
Bevor sich Ihre Rechte beurteilen lassen, muss feststehen, wie Ihre Vorauszahlungen nach dem BTVG gesichert sind und wie viel Sie bereits in welchem Bauabschnitt gezahlt haben. Sehen Sie in Vertrag und Ratenplan nach, ob eine grundbücherliche Sicherung mit Ratenplan, eine Bankgarantie oder eine Versicherung vereinbart ist und wer als Treuhänder benannt wurde.
Tragen Sie Vertrag, Ratenplan, Zahlungsbelege und die Korrespondenz mit dem Treuhänder zusammen. Auf dieser Grundlage lässt sich Ihre Position im Fall einer drohenden oder eröffneten Insolvenz einordnen.