Baurecht
von Brandauer RA
Lexikon

Beweissicherung

Verfahren zur Sicherung von Beweisen, bevor sie verloren gehen, etwa wenn ein Mangel zugebaut zu werden droht (§§ 384 ff ZPO).

Kurz erklärt

Bei der gerichtlichen Beweissicherung nach §§ 384 ff ZPO wird ein Beweis, typischerweise ein Sachverständigengutachten, schon vor oder unabhängig von einem Prozess aufgenommen. Das ist am Bau wichtig, weil Mängel sonst überdeckt, saniert oder durch Weiterbau unzugänglich werden.

Voraussetzung ist regelmäßig ein rechtliches Interesse, etwa die Gefahr des Beweisverlusts. Die Kosten trägt zunächst der Antragsteller; sie können später Teil des Prozesskostenersatzes werden. Eine frühe Beweissicherung stärkt die Position bei Gewährleistung und Schadenersatz.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.

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