Pönale (Vertragsstrafe)
Im Voraus vereinbarter Betrag, der bei Vertragsverletzung, etwa bei Bauverzug, fällig wird; gerichtlich mäßigbar (§ 1336 ABGB).
Die Pönale (Konventionalstrafe) ist eine im Vertrag festgelegte Strafe für den Fall der Nicht- oder Schlechterfüllung, am Bau typischerweise für den Verzug mit Fertigstellungsterminen. Sie ist unabhängig vom konkreten Schadensnachweis zu zahlen.
Nach § 1336 ABGB kann das Gericht eine übermäßige Vertragsstrafe mäßigen. Ob die Pönale neben einem weitergehenden Schadenersatz verlangt werden kann, hängt von der Vereinbarung ab. Die genaue Formulierung der Pönaleklausel im Bauvertrag ist daher wichtig.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.
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Verzug (Bauverzug)
Die nicht rechtzeitige Erbringung einer geschuldeten Leistung; beim Bauverzug stehen dem Besteller je nach Lage besondere Behelfe zu (§§ 918 ff ABGB).
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Schadenersatz
Verschuldensabhängiger Ersatz des durch einen Mangel oder eine Pflichtverletzung verursachten Schadens; am Bau oft neben der Gewährleistung (§§ 1293 ff, § 933a ABGB).
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Werkvertrag
Vertrag, in dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines bestimmten Erfolgs (Werks) gegen Entgelt verpflichtet (§§ 1165 ff ABGB).
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