Baurecht
von Brandauer RA
Lexikon

Pönale (Vertragsstrafe)

Im Voraus vereinbarter Betrag, der bei Vertragsverletzung, etwa bei Bauverzug, fällig wird; gerichtlich mäßigbar (§ 1336 ABGB).

Kurz erklärt

Die Pönale (Konventionalstrafe) ist eine im Vertrag festgelegte Strafe für den Fall der Nicht- oder Schlechterfüllung, am Bau typischerweise für den Verzug mit Fertigstellungsterminen. Sie ist unabhängig vom konkreten Schadensnachweis zu zahlen.

Nach § 1336 ABGB kann das Gericht eine übermäßige Vertragsstrafe mäßigen. Ob die Pönale neben einem weitergehenden Schadenersatz verlangt werden kann, hängt von der Vereinbarung ab. Die genaue Formulierung der Pönaleklausel im Bauvertrag ist daher wichtig.

Mehr dazu auf baurecht-anwalt.at

Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihres Bauvorhabens.

Baumängel, Werklohnstreit, drohender Bauprozess?

Im Baurecht entscheiden Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg